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Blauer Engel...

... oder Blauer Teufel.

Der blaue Engel, ein Umweltzeichen, das 1977 zum ersten Mal vergeben wurde, soll dem Verbraucher als Einkaufhilfe dienen. Das Zeichen wird nur vergeben, wenn die entsprechenden Reglementierungen z. B. für Lösemittel eingehalten werden. Allerdings wird vor Vergabe des blauen Engels keine chemische Analyse durchgeführt, man verlässt sich auf die Herstellerangaben.

Doch auch bei genauer Einhaltung der Bestimmungen ist der blaue Engel keinesfalls ein Zeichen für gesundheitsunschädliche Produkte. So ist es z.B verboten biozide Wirkstoffe einzusetzen. Ausnahme bildet nach der Gefahrstoffverordnung eine Zuschlagmenge von 0,5 Gewichtsprozent. Diese Mengen sind nicht kennzeichnungspflichtig. Die in diesen Produkten verbotenen Stoffe sind zum Teil durch andere, nicht weniger gefährliche, aber noch nicht ausreichend erforschte, ersetzt worden.

Da der Umweltengel nur solchen Produkten verliehen werden kann, die im Vergleich zu anderen Vertretern derselben Produktgruppe eine geringere Menge an Schadstoffen enthalten, können Vertreter aus Produktgruppen, die schon immer nur geringe Mengen oder gar keine organischen Lösemittel enthielten wie z.B. Dispersionsfarben und Silikatfarben nicht mit dem Umweltengel ausgezeichnet werden, obwohl sie für den ins Auge gefassten Verwendungszweck vielleicht die bessere Alternative sind.

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